Neuer EU-Richtlinienentwurf zum Schutz von Know-how

Die Europäische Kommission schlägt ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Unternehmen vor.

Die Europäische Kommission hat einen neuen Richtlinienentwurf für den verbesserten Schutz des Know-how von Unternehmen vorgelegt. Damit sollen nicht nur die Unternehmen selbst, sondern vor allem auch die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Europas (wir berichteten) insgesamt unterstützt werden. Allein in Deutschland liege der „Schaden, der deutschen Unternehmen durch Wirtschaftsspionage entsteht, mindestens bei 100 Milliarden Euro pro Jahr“, äußerte sich Ralph Appel, Chef des Verbandes der Deutschen Ingenieure (VDI). Besonders für kleinere Firmen hängt viel davon ab, Geschäftsgeheimnisse und wichtige Erfindungen vor der Konkurrenz zu bewahren. Allerdings unterschätzten viele Unternehmen selbst in Zeiten des NSA-Skandals die Gefahr von Cyber-Kriminalität und Industriespionage, warnen Experten des Bundesamts für Verfassungsschutz und rufen zum Handeln auf.

Der neue EU-Richtlinienvorschlag sieht unter anderem vor, Opfern von Industriespionage in Zukunft leichter zu einer Wiedergutmachung zu verhelfen und damit die Bereitschaft für Innovationen zu stärken. Nationale Gerichte sollen neue Mittel im Umgang mit der rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen an die Hand bekommen. Und Produkte, durch die Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, sollen zukünftig leichter vom Markt genommen werden können. „Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Gesetze mit der Zeit gehen und dass die strategischen Trümpfe unserer Unternehmen ausreichend vor Diebstahl und missbräuchlicher Nutzung geschützt werden“, kündigte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier an.

Derzeit seien die Rechtsvorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimissen in den Mitgliedsstaaten teils noch sehr unterschiedlich ausgeprägt und verhinderten häufig sogar eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, begründete die Europäische Kommission ihren Vorstoß. Bevor die Richtlinie verabschiedet wird und die Mitgliedsländer ihre nationale Rechtslage anpassen können, müssen noch der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament dem Kommissionsvorschlag zustimmen.

Quellen: BASCAP, Europäische Kommission, op-online, Rheinische Post

– Anzeige –